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Hausordnung

Sehr geehrter Kinobesucher, um Ihnen den Aufenthalt im KINORAMA so angenehm wie möglich zu gestalten und einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, gelten folgende Regeln in unserem Haus:

1.Der Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Gebäude. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich das Kino jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie sämtliche weitere rechtliche Schritte vor.

2.Der Zutritt zu den Kinosälen ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Der auf der Eintrittskarte angegebene Kinosaal, Datum und Uhrzeit sowie die Reihen- und Sitzplatznummer sind verbindlich. Kinogäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EUR 60,- verpflichtet und erhalten Hausverbot.

3.Erhaltene Eintrittskarten sind auf Richtigkeit zu überprüfen (Filmtitel, Datum und Uhrzeit, Sitzplatz etc.), spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Ermäßigungen können nur vor dem Ausdruck der Eintrittskarten geltend gemacht werden durch die unaufgeforderte Vorlage eines gültigen Berechtigungsausweises. Erläuterungen zu Ermäßigungsansprüchen befinden sich auf der Webseite des Kinos.

4.Der Umtausch von Eintrittskarten von bereits gelaufenen Vorstellungen ist ausgeschlossen.

5.Rückforderungen gezahlter Eintrittsgelder, die auf dem Inhalt der vorgeführten Filme beruhen, sind ausgeschlossen. Für physische oder psychische Schädigungen, die aus dem Inhalt oder der Qualität der vorgeführten Filme resultieren, ist jegliche Haftung durch das Kino ausgeschlossen.

6.Wir behalten uns nachträgliche Änderungen an bereits veröffentlichten Programmen, Spielzeiten, Saalangaben etc. vor.

7.Aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, u.a. des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, ist das Kino verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Kontrolle der Filmwirtschaft (FSK-Altersfreigabe) zu achten. Diese Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstiger Personen umgangen werden. Im Zweifelsfall ist das Alter durch ein entsprechendes Dokument (Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) nachzuweisen.

8. Filme sind urheberrechtlich geschützte Werke gem. §2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe dieser Werke ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers ist strafbar gem. §106 i.V.m. §15, 16, 17. UrhG. Insbesondere das Mitschneiden von Bild und Ton während einer öffentlichen Vorführung ist verboten gemäß §106, 16 i.V.m. §53 Abs. 7 UrhG. Zur Feststellung des Gebrauchs von Aufzeichnungsgeräten können die Kinos mit entsprechender Technik überwacht werden. Das Kino ist gesetzlich verpflichtet jeden Versuch einer Abfilmung zur Anzeige zu bringen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behält sich das Kino vor.

9. Um das widerrechtliche Mitschneiden von Filmen zu vermeiden, behält sich das Kino das Recht vor, Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch zu kontrollieren. Gäste sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren. Im Falle einer Weigerung behält sich das Kino jedoch das Recht vor, diesen Gästen den Eintritt zu verwehren. Dasselbe gilt für Punkt 10.

10.Da es sich bei dem Kino zugleich um einen konzessionierten und behördlich kontrollierten Gastronomiebetrieb handelt, ist das Mitbringen eigener Speisen und Getränke untersagt.

11.Im gesamten Kinogebäude herrscht Rauchverbot.

12.Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates, Tretrollern und ähnlichen Gegenständen ist im Gebäude untersagt.

13.Das Mitbringen jeglicher Art von Waffen, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen oder Gegenständen, von denen in irgendeiner Art und Weise eine Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot für sperrige oder übergroße Gegenstände (z.B. Sporttaschen, Koffer, Motorradhelme, große Rucksäcke etc.). Für die Verwahrung sperriger oder übergroßer Gegenstände wenden Sie sich bitte an das Kinopersonal.

14.Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Gegenstände, von denen eine elektromagnetische Strahlung ausgeht, müssen vor Betreten der Kinosäle ausgeschaltet werden.

15.Für Wertgegenstände, Garderobe und sonstige in das Gebäude mitgebrachte Gegenstände lehnt das Kino bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung durch Fremdeinfluss jegliche Haftung ab.

16.Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Gebäudes verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die sich erst innerhalb des Gebäudes in einen derartigen Zustand versetzen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

17.Personen, die in irgendeiner Art und Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, demontieren oder entfernen, werden des Gebäudes verwiesen. Das Kino behält sich die Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen oder den geregelten Betriebsablauf auf andere Art und Weise stören. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.

18.Die Verwendung von offenem Feuer, brennbaren Flüssigkeiten und Gasen, pyrotechnischen Gegenständen und anderen explosionsgefährlichen Stoffen ist verboten.

Im Gefahrenfall ist den Anweisungen der Kino-Mitarbeiter in jedem Fall Folge zu leisten.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und gute Unterhaltung.